Entschuldigungsverfahren im Krankheitsfall (Jgst. 5-10)

  1. am ersten Krankheitstag

  2. nach spätestens drei Schultagen

  3. in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit Ferien(-tagen)

    ärztliche Bescheinigung der "Schulunfähigkeit"

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Stand: 21.08.2006